Kennen Sie einen Einzelhändler, der ...
- ein abgeschlossenes Studium braucht?
- für eventuelle Beratungsfehler mit seinem
Privatvermögen haftet? - ein eigenes Labor betreibt, nach strengsten
gesetzlichen Auflagen? - in der Beratung nur ausgebildete Fachkräfte
beschäftigen darf?
- regelmäßig Nacht- und Notdienste leistet?
- vorgeschriebene Arzneimittel auf eigene
Kosten und Risiko vorrätig hält? - fast alle Arzneimittel und Gesundheitsprodukte
in wenigen Stunden besorgt?
Nur ein Apotheker darf eine Apotheke führen, ein Kaufmann darf das nicht. Eine Apotheke ist dem Gesetz nach zwar auch ein Einzelhandelsunternehmen, aber mit ganz besonderen Auflagen und Pflichten zum Schutz der Bevölkerung.
Nur wer diese Voraussetzungen erfüllt, darf eine Apotheke führen und zu Gesundheitsfragen beraten.