Die Wahrheit ueber Apotheken
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Traurig aber wahr:
Bürokratie schlägt Beratung

Wenn Sie in der Tankstelle eine Packung Hustenbonbons kaufen, ist das für den Tankwart keine große Sache: Kasse auf, Geld rein, Kasse zu. Wenn es aber um die Einlösung eines einfachen Rezeptes in Ihrer Apotheke geht, müssen sehr viele Kriterien beachtet werden.

Jede Menge Büroktratie ...

  • Rezept vom Patienten entgegennehmen.
  • Krankenkasse des Patienten ermitteln und ggf. Hausarztvertrag berücksichtigen.
  • Prüfen, ob statt des verschriebenen Arzneimittels ein Rabattarzneimittel abgegeben werden muss.
  • Prüfen, ob das passende Rabattarzneimittel auf Lager oder zumindest lieferfähig ist.
  • Verunsicherten Patienten erläutern, warum sie (wegen der Rabattverträge) ein anderes Arzneimittel bekommen als sonst.
  • Hat der Apotheker Bedenken beim Erfüllen eines Rabattvertrags, muss er dies auf dem Rezept vermerken, schriftlich begründen und mit seinem Namen abzeichnen.
  • Importquote beachten: Wenn ein Importmedikament mindestens 15% oder 15 Euro billiger ist als das verschriebene Medikament, muss das Importmedikament abgegeben werden.
  • Ist die Belieferung eines Rabatt- oder eines Importarzneimittels nicht möglich, muss dies auf dem Rezept vermerkt und mit einer Nichtlieferfähigkeitsbescheinigung dokumentiert werden.
  • Prüfen, ob das Arzneimittel zuzahlungspflichtig ist.
  • Prüfen, ob der Patient eine Zuzahlungsbefreiung besitzt.
  • Prüfen, ob eine Aufzahlung zu leisten ist.
  • Formelle Prüfung des Rezepts: Gültigkeitsdauer, Name des Versicherten, Krankenkassen-Nr., Versicherten-Nr., Betriebsstätten-Nr. der Praxis, Arztnummer, Arztstempel und Unterschrift des Arztes.
  • Bereits bei geringsten Formfehlern droht eine Vollretaxation, d.h. die Krankenkasse bezahlt dem Apotheker nichts für das abgegebene, manchmal auch sehr teure Arzneimittel.
  • Betäubungsmittelrezepte müssen gesondert und akribisch bearbeitet, geprüft und in der Apotheke aufwendig dokumentiert werden.
  • Bei Rillen auf Tabletten darauf achten, ob sie nur dem Schmuck dienen oder tatsächlich Teilbarkeit bedeuten.
  • Hilfsmittel wie z.B. Bandagen oder Blutdruckmessgeräte müssen auf gesonderten Rezepten mit einer 10-stelligen Hilfsmittel-Nr. versehen werden. Oft darf dieses Produkt erst nach einer kostenpflichtigen Genehmigung der Krankenkasse dem Patient gegen Unterschrift ausgehändigt werden.

... stiehlt Zeit für den Menschen.

Neben den oben aufgeführten Aufgaben hat der Apotheker aber vor allem den Menschen, der vor ihm steht, im Blick. Er setzt sich entsprechend bei jeder Medikamentenausgabe intensiv mit der individuellen Situation des Patienten auseinander.

Zum Beispiel ist es wichtig, ob der Patient bei mehreren Ärzten in Behandlung ist und aktuell mehrere Medikamente einnimmt. Daraus könnten Unverträglichkeiten entstehen. Auch Essgewohnheiten und Allergien sind Themen für das Gespräch zwischen Apotheker und Patient.

Leider besteht die Gefahr, dass diese wichtige Beratungsfunktion aufgrund des ständig steigenden bürokratischen Aufwands immer mehr in den Hintergrund gedrängt wird.

Rabattverträge:
Immer wieder mal was Neues

Sie fragen sich, warum Sie andauernd ein neues Präparat erhalten, obwohl Ihnen Ihr Arzt immer das gleiche verschreibt? Das liegt an den Rabattverträgen, die Ihre gesetzliche Krankenkasse mit einzelnen Arzneimittelherstellern für die exklusive Belieferung mit bestimmten Arzneimitteln, meist Generika, ausgehandelt hat.

Generika:
Generika sind Arzneimittel, die nach Ablauf des Patentschutzes des Originalpräparates mit gleichem Wirkstoff und gleicher Dosierung billiger nachgemacht werden. Das Generikum sieht nicht mehr wie das Originalpräparat aus und kann andere Hilfsstoffe enthalten. Es ist aber grundsätzlich nicht schlechter oder besser als das herkömmliche Arzneimittel. Auch hier hilft gerne Ihre Apotheke.

Rabattvertrag geht vor Interesse des Patienten:
Die Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, immer das jeweilige Rabattarzneimittel abzugeben, und haben keine Möglichkeit mehr, unbürokratisch zu helfen, da der Apotheker sich sonst strafbar macht und die Krankenversicherung das Präparat nicht erstattet. Nur der Arzt kann über Ausnahmen entscheiden, muss sich dann aber in Wirtschaftlichkeitsprüfungen rechtfertigen.

Aufwand für die Apotheke:
Wir Apotheker erklären Ihnen diese Rabattverträge und setzen sie aufwendig um. Durch den daraus folgenden bürokratischen Mehraufwand kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Immerhin müssen von der Apotheken-EDV über 16,4 Millionen Datensätze berücksichtigt werden. Auch können viele Hersteller nicht immer pünktlich liefern.

Dem Apotheker ist der Arzneimittelpreis egal:
Da die Apotheken pro verordneter Arzneimittelpackung den gleichen Fixaufschlag bekommen und so vom Arzneimittelpreis unabhängig sind, haben sie keinen wirtschaftlichen Vorteil bei teureren Produkten. So kann der Patient davon ausgehen, dass er unabhängig von wirtschaftlichen Interessen beraten wird.

Wohin fließt Ihr Geld?
Warum müssen Patienten zu- oder aufzahlen und
wohin fließen diese Zahlungen?

Zuzahlungen: Sie zahlen –
die Krankenkasse profitiert:

Die Zuzahlung zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt 10% des Apothekenverkaufspreises, höchstens aber 10 Euro und mindestens 5 Euro. Kostet das Medikament weniger als 5 Euro, bezahlt der Patient nur dessen Preis. Die Apotheken sind verpflichtet, diese Zuzahlungen zu kassieren und an die Krankenkassen weiterzuleiten. Genau wie die ehemalige Praxisgebühr ist es eine elegante Art, Ihren Kassenbeitrag noch ein wenig zu erhöhen.

Aufzahlungen: Sie zahlen –
der Hersteller profitiert:

Häufig sind neben den Zuzahlungen auch Aufzahlungen zu leisten. Das ist dann der Fall, wenn der Hersteller mehr für sein Arzneimittel verlangt, als die Krankenkassen kraft der Festbeträge bereit sind, zu erstatten. Die Differenz zwischen dem maximalen Erstattungspreis (Festbetragspreis) und dem vom Hersteller bestimmten Arzneimittelpreis muss der Patient aus eigener Tasche begleichen. Auch hier muss der Apotheker kassieren. Er hat jedoch keinerlei finanziellen Vorteil.

Wir leiden mit Ihnen unter dem
bürokratischen Wahnsinn:
Über Ihre Beschwerden freuen sich
Ihre politischen Abgeordneten oder
Ihre Krankenkasse.

Wussten Sie, dass ...

allein in Deutschland jeden Tag 4 Millionen Menschen in unseren Apotheken betreut werden?

7 Millionen Medikamentepackungen pro Jahr außerhalb der regulären Öffnungszeiten im Notdienst abgegeben werden?

alle 21.000 deutschen Apotheken regelmäßig Notdienst leisten?

jährlich 16 Millionen Rezepturen in den Apotheken angefertigt werden?

jede Nacht in über 1.400 Apotheken in Deutschland mehr als 20.000 Patienten versorgt werden?

von den Apothekern jährlich über 8.400 Verdachtsfälle auf Arzneimittelrisiken entdeckt werden?

jede Apotheke mindestens ein Arzneimittel pro Tag auf Qualität prüft? Das sind in Deutschland über 8 Millionen Packungen im Jahr.