Wenn Sie in der Tankstelle eine Packung Hustenbonbons kaufen, ist das für den Tankwart keine große Sache: Kasse auf, Geld rein, Kasse zu. Wenn es aber um die Einlösung eines einfachen Rezeptes in Ihrer Apotheke geht, müssen sehr viele Kriterien beachtet werden.
Jede Menge Büroktratie ...
- Rezept vom Patienten entgegennehmen.
- Krankenkasse des Patienten ermitteln und ggf. Hausarztvertrag berücksichtigen.
- Prüfen, ob statt des verschriebenen Arzneimittels ein Rabattarzneimittel abgegeben werden muss.
- Prüfen, ob das passende Rabattarzneimittel auf Lager oder zumindest lieferfähig ist.
- Verunsicherten Patienten erläutern, warum sie (wegen der Rabattverträge) ein anderes Arzneimittel bekommen als sonst.
- Hat der Apotheker Bedenken beim Erfüllen eines Rabattvertrags, muss er dies auf dem Rezept vermerken, schriftlich begründen und mit seinem Namen abzeichnen.
- Importquote beachten: Wenn ein Importmedikament mindestens 15% oder 15 Euro billiger ist als das verschriebene Medikament, muss das Importmedikament abgegeben werden.
- Ist die Belieferung eines Rabatt- oder eines Importarzneimittels nicht möglich, muss dies auf dem Rezept vermerkt und mit einer Nichtlieferfähigkeitsbescheinigung dokumentiert werden.
- Prüfen, ob das Arzneimittel zuzahlungspflichtig ist.
- Prüfen, ob der Patient eine Zuzahlungsbefreiung besitzt.
- Prüfen, ob eine Aufzahlung zu leisten ist.
- Formelle Prüfung des Rezepts: Gültigkeitsdauer, Name des Versicherten, Krankenkassen-Nr., Versicherten-Nr., Betriebsstätten-Nr. der Praxis, Arztnummer, Arztstempel und Unterschrift des Arztes.
- Bereits bei geringsten Formfehlern droht eine Vollretaxation, d.h. die Krankenkasse bezahlt dem Apotheker nichts für das abgegebene, manchmal auch sehr teure Arzneimittel.
- Betäubungsmittelrezepte müssen gesondert und akribisch bearbeitet, geprüft und in der Apotheke aufwendig dokumentiert werden.
- Bei Rillen auf Tabletten darauf achten, ob sie nur dem Schmuck dienen oder tatsächlich Teilbarkeit bedeuten.
- Hilfsmittel wie z.B. Bandagen oder Blutdruckmessgeräte müssen auf gesonderten Rezepten mit einer 10-stelligen Hilfsmittel-Nr. versehen werden. Oft darf dieses Produkt erst nach einer kostenpflichtigen Genehmigung der Krankenkasse dem Patient gegen Unterschrift ausgehändigt werden.
... stiehlt Zeit für den Menschen.
Neben den oben aufgeführten Aufgaben hat der Apotheker aber vor allem den Menschen, der vor ihm steht, im Blick. Er setzt sich entsprechend bei jeder Medikamentenausgabe intensiv mit der individuellen Situation des Patienten auseinander.
Zum Beispiel ist es wichtig, ob der Patient bei mehreren Ärzten in Behandlung ist und aktuell mehrere Medikamente einnimmt. Daraus könnten Unverträglichkeiten entstehen. Auch Essgewohnheiten und Allergien sind Themen für das Gespräch zwischen Apotheker und Patient.
Leider besteht die Gefahr, dass diese wichtige Beratungsfunktion aufgrund des ständig steigenden bürokratischen Aufwands immer mehr in den Hintergrund gedrängt wird.