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Vorurteil Nr. 1
„Apotheken sind zu teuer“ (Mark, 29)

Mehrwertsteuer auf Arzneimittel
im Vergleich (in %)

Der Apotheker profitiert überhaupt nicht von hohen Arzneimittelpreisen, da er von den Krankenkassen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein fixes Honorar pro Packung erhält, das sich nach folgender komplizierten Formel der Arzneimittelpreisver- ordnung zusammensetzt: 3 % des Einkaufspreises plus 8,35 Euro, abzüglich zurzeit 1,80 Euro Zwangsrabatt an die gesetzliche Kranken- versicherung.

Auf diesen Verkaufspreis werden auf jede Arzneimittelpackung seit August 2013 noch 16 Cent für die Finanzierung des bundesweiten flächendeckenden Notdienstes aufgeschlagen.

Die Arzneimittelpreise in Deutschland sind wie in anderen Staaten auch an das Bruttoinlandprodukt und die jeweilige Kaufkraft angepasst. Obwohl die Kaufkraft in

Deutschland höher als in anderen Staaten ist, liegt Deutschland bei den Arzneimittelpreisen im europäischen Mittelfeld.

Auch die vergleichsweise hohe Mehrwertsteuer auf Arzneimittel in Deutschland verursacht, dass Arzneimittel hier manchmal teurer sind als im Ausland.

Mehrwertsteuer auf Arzneimittel im Vergleich

Kann der Apotheker Einfluss
auf Medikamentenpreise nehmen?

Spielraum bei rezeptpflichtigen (Rx)*
Medikamenten:

Null.

Die Pharmaindustrie und die staatliche Arzneimittelpreisverordnung geben den Preis vor.

Deshalb haben diese Arzneimittel in allen Apotheken zum Schutz der Patienten den gleichen Preis. Die Vergütung der Apotheken wurde zum Jahresbeginn 2013 erstmals seit neun Jahren geringfügig angepasst. Gleichzeitig ist aufgrund komplizierter Rabattverträge zwischen Herstellern und Krankenkassen der Aufwand in den Apotheken bei der Rezeptbearbeitung, bei der Lagerhaltung und bei der Beratung deutlich gestiegen.

Diagramm Arzneimittel staatlich

*
Dieses Sortiment macht 80% des Apotheken-Umsatzes aus. Hier ist dem Apotheker jeder Spielraum bei der Preisgestaltung gesetzlich untersagt.

Spielraum bei rezeptfreien (OTC)*
Medikamenten und apothekenüblichem
Ergänzungssortiment:

Bei allen Präparaten, die Sie ohne ein Rezept in der Apotheke kaufen können, ist der Apotheker frei in seiner Preisgestaltung. Gleichzeitig schreibt der Gesetzgeber aber genau vor, welche Artikel in einer Apotheke verkauft werden dürfen und welche nicht.

Der Apotheker wird vom Gesetzgeber in erster Linie nicht als Kaufmann, sondern als Heilberufler gesehen. Durch strenge Vorgaben soll sichergestellt werden, dass der Apotheker nach bestem Wissen und Gewissen berät und sich nicht in erster Linie wie ein gewöhnlicher Kaufmann um die Maximierung seines Gewinnes kümmern muss.

Diagramm Arzneimittel rezeptfrei

*
Dieses Sortiment macht 20% des Apotheken-Umsatzes aus.

Immer wieder wird gefordert, dass in Apotheken bei rezeptfreien Arzneimitteln mehr Preiswettbewerb stattfindet. Aber nach der bekannten kaufmännischen Regel: „Tausche Preis gegen Menge“ müsste ein Apotheker mehr verkaufen, wenn er Arzneimittel billiger anbietet. Aber Arzneimittel sind nun mal eine besondere Ware, die nicht beliebig auf Vorrat gekauft und verkauft werden soll - und wer strebt schon einen erhöhten Arzneimittelkonsum an?

Bittere Pille für die Apotheken.
Der große Unterschied zwischen Preis und Gewinn.

Von den Arzneimittelausgaben (RX) der
Gesetzlichen Krankenkassen in 2012:

bekommt der Hersteller des Medikaments 65,1 %

beträgt der Anteil der Mehrwertsteuer 16,0 %

entfällt auf den Großhandel ein Anteil von 3,7 %

entfällt auf die Apotheke 15,2 %.

Die Honorierung der Apotheken ist in der Arzneimittelpreisverordnung geregelt. Pro Packung führen die Apotheken zudem einen Zwangsrabatt an die Krankenkassen ab. Dieser Zwangsrabatt kann durch die Politik jederzeit erhöht werden. Das heißt, der Staat kann die Einnahmen der Apotheken verringern, auch wenn gleichzeitig die Kosten und Ausgaben der Apotheken stetig steigen. Im Durchschnitt verdient eine Apotheke an jeder verordneten Arzneimittelpackung ca. 7,85 EUR und muss davon Lohnkosten, betriebliche Ausgaben und das Lagerrisiko finanzieren.

2012 gaben die Gesetzlichen Krankenkassen 2,3 % ihrer Gesamtausgaben als Honorar für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheken aus. Zum Vergleich: Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherungen schlugen mit 5,2 % zur Buche. Das ist mehr als das Doppelte. Auch für die Mehrwertsteuer (19%!) auf Arzneimittel gaben die Krankenkassen mehr aus als für Apotheken.

Preisaufbau eines Arzneimittels

Arzneimittelpreisstruktur in Europa
(Anteile in %)

Arzneimittelpreisstruktur in Europa

Fazit:
Apotheken sind nicht zu teuer.

Nur 2,3 % der Krankenkassenausgaben entfallen
auf Apotheken. Allein die Ausgaben für die Mehrwertsteuer
auf Arzneimittel belaufen sich auf 2,4 %, die Ausgaben
für die Verwaltungskosten der Krankenkassen gar
auf 5,2 %, wobei die Krankenkassen weniger Mitarbeiter
als die Apotheken haben.